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ZPO § 281 Verweisung bei Unzuständigkeit

ZPO § 281 Verweisung bei Unzuständigkeit

[ Auszug: (1) Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das ange ... ]